Sieben Fakten, über die Kreditnehmer Bescheid wissen müssen




Sieben Fakten, über die Kreditnehmer Bescheid wissen müssen


News vom 23.09.2009

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Eine notwendige Anschaffung, ein plötzlicher Konsumwunsch oder schlicht der Ausgleich des Girokontos bei der Hausbank: Kredite sind nützliche Hilfen und aus dem wirtschaftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Verbraucher machen sich jedoch oft zu wenige Gedanken um ihr Engagement – gerade, wenn ein Kredit spontan aufgenommen wird, passieren deshalb oft unnötige Fehler. Wer über die folgenden sieben Begriffe Bescheid weiß, vermeidet die größten Stolperfallen.

Kapitaldienst
Der Kapitaldienst bezeichnet die Summe aus Zins- und Tilgungsleistungen, die der Kreditnehmer an seine Bank zahlt. Der Kapitaldienst ist somit gleichbedeutend mit der monatlichen Gesamtbelastung, die der Kreditnehmer schultern muss. Die Höhe des Kapitaldienstes ist abhängig vom Kreditbetrag, von der Laufzeit des Darlehens und vom Zinssatz. Der Kapitaldienst setzt nicht zu gleichen Teilen aus Zins und Tilgung zusammen. Vielmehr sinkt der Zinsanteil mit jeder vom Kreditnehmer geleisteten Rate zugunsten des Tilgungsanteils, weil der insgesamt offene Kreditbetrag und damit auch die darauf entfallenden Zinsen sinken. Je mehr Raten also bereits bezahlt wurden, desto größer ist der Anteil der Monatsrate, die tatsächlich zu einem Sinken der Kreditlast führt.

Restschuldversicherung
Mit einer Restschuldversicherung können sich Kreditnehmer gegen verschiedene Risiken, insbesondere Tod, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, absichern. Die Restschuldversicherung zahlt dann die fälligen Raten bzw. den gesamten offenen Kreditbetrag, wenn der Darlehensnehmer verstirbt, arbeitslos oder dauerhaft erwerbsunfähig wird. Auf diese Weise lässt sich auch für unvorhergesehene Ereignisse die eigene Bonität schützen. Auch müssen Erben im Fall der Fälle nicht für die eigenen Schulden aufkommen. Die Prämien für Restschuldversicherungen werden zusammen mit der laufenden Monatsrate bezahlt, auch wenn es sich bei Darlehen und Police um zwei eigenständige Verträge handelt, die einander nicht bedingen.

Effektivzins
Der Effektivzins gibt die gesamten Kosten eines Darlehens inklusive aller Gebühren und Provisionen an und ist damit eine verlässlichere Angabe als der Nominalzins, der ausschließlich die Zinsen angibt. Der effektive Jahreszins ist immer auf ein ganzes Jahr bezogen und wird auch in dieser Form angegeben, egal, wie lange ein Kredit läuft. Der Gesetzgeber schreibt die ausdrückliche Darlegung des Effektivzinses in der Preisangabenverordnung unmissverständlich vor. Ein Beispiel für eine große Abweichung zwischen Nominal- und Effektivzins ist ein Darlehen, das nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu 95 Prozent ausbezahlt wird: Der Effektivzins ist hier deutlich höher als der nominale Zinssatz.

Annuitätendarlehen
Als Annuitätendarlehen werden Kredite bezeichnet, bei denen die Rückzahlung in monatlich gleich hohen Raten erfolgt. Die Monatsrate besteht dann aus Zins und Tilgung und verändert sich während der Rückzahlung nicht. Annuitätendarlehen bieten Verbrauchern den Vorteil einer sehr guten Planungssicherheit, weil die Höhe der monatlichen Belastung bequem eingeplant werden kann. Die meisten der Ratenkredite, die ohne bestimmten Zweck für den Konsumgüterbereich ausgereicht werden, sind als Annuitätendarlehen konzipiert. Gegenbeispiele sind Dispositions- und Ratenkredite, die entweder gar keine (zeitlich festgelegte) oder eine nicht konstante Tilgung vorsehen.

Sonderzahlung
Als Sonderzahlung wird eine Zahlung des Kreditnehmers über die vertraglich vereinbarten laufenden Raten hinaus bezeichnet. Mit einer Sonderzahlung wird der noch offenstehende Kreditbetrag reduziert, so dass in der Folge entweder die monatlichen Raten niedriger oder die verbleibende Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung geringer werden. Kreditnehmer sollten mit ihrer Bank vereinbaren, dass Sonderzahlungen möglich sind, ohne dass dafür hohe Gebühren anfallen. Dadurch kann auf Änderungen der finanziellen Verhältnisse, wie etwa als Folge einer Erbschaft, reagiert werden.

Schufa-Klausel
Die Schufa-Klausel ist ein Bestandteil der meisten Kreditverträge, mit dem der Antragsteller die Bank ermächtigt, Auskünfte bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) über ihn einzuholen und sich so ein Bild über die Zahlungshistorie zu machen. Die darlehensgebende Bank wird mittels der Schufa-Klausel darüber hinaus ermächtigt, nicht vertragsgemäßes Verhalten (wie etwa eine Kreditkündigung seitens der Bank aufgrund von anhaltendem Zahlungsverzug) der Schufa zu melden, die dann eine entsprechende Aufnahme des Vorfalls in ihren Datenbestand vornimmt. Nur sehr wenige Banken bieten Kredite an, bei denen der Kreditnehmer die Schufa-Klausel nicht unterschreiben muss.

Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken gerne bei Sonderzahlungen oder einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens erheben. Die Geldhäuser rechtfertigen die Vorfälligkeitsentschädigung damit, dass sie selbst den vergebenen Kredit am Kapitalmarkt refinanzieren müssen und deshalb bei einer vorzeitigen Rückzahlung Kosten anfallen. In der Praxis können Vorfälligkeitsentschädigungen bei Konsumkrediten in der Regel vermieden werden, indem mit der Bank kostenfreie Sonderzahlungen bzw. Rückzahlungen vor Fälligkeit vereinbart werden. Will die Bank dem partout nicht zustimmen, sollte der Kredit entweder anderswo aufgenommen werden oder aber die Höhe der Entschädigung sollte so exakt wie möglich definiert werden.

Hinweis: Der Beitrag gibt den Sachstand vom 23.09.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt.


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Schlagwörter: Sieben Fakten, Kapitaldienst, Restschuldversicherung, Effektivzins, Annuitätendarlehen, Sonderzahlung, Schufa-Klausel, Vorfälligkeitsentschädigung

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