Arbeitslos als Selbstständiger: Wann zahlt die Restschuldversicherung?




Arbeitslos als Selbstständiger: Wann zahlt die Restschuldversicherung?


News vom 06.11.2009

Immer mehr Kreditnehmer entscheiden sich beim Abschluss ihres Darlehens für eine Restschuldversicherung. Die Policen zahlen die fälligen Raten weiter, wenn der Kreditnehmer verstirbt, aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. In unsicheren Zeiten legen viele Kreditnehmer besonderen Wert auf den Schutz ihrer sozialen Sicherheit und ihrer Bonität.

Der Versicherungsschutz steht nicht nur Angestellten, sondern auch selbständig Tätigen - also Gewerbetreibenden und Freiberuflern - zur Verfügung. Besonders die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit aber ruft bei dieser Personengruppe viele Fragen auf.

Die Restschuldversicherung zahlt, wenn Selbständige ihren Betrieb aufgeben, weil er unrentabel ist bzw. kein auskömmliches Einkommen mehr abwirft. Um zu verstehen, wann die Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt, sind muss zunächst die Definition einer selbständigen Tätigkeit geklärt werden.

Viele Banken definieren Selbständigkeit über das Einkommen, das mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt wird. So gilt ein Kreditnehmer nur dann als im versicherungstechnischen Sinne Selbständiger, wenn in den beiden Kalenderjahren vor dem Jahr der Kreditaufnahme mit einer Tätigkeit ein zu versteuerndes Jahreseinkommen in Höhe von mindestens 40 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung erzielt worden ist.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung lag im Jahr 2007 bei 63.000 Euro und im Jahr 2008 bei 63.800 Euro. Um das Kriterium der Selbständigkeit im Sinne der Restschuldversicherung zu erfüllen, muss das vom Finanzamt ermittelte zu versteuernde Einkommen also im Jahr 2007 bei mindestens 25.200 Euro und im Jahr 2008 bei 25.520 Euro gelegen haben.

Arbeitslosigkeit bei Selbständigen wird dadurch definiert, dass die vorherige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird. Es darf auch keine andere Tätigkeit gegen Entgelt ausgeübt werden. Zudem muss der Kreditnehmer nachweisen, dass nach Arbeit gesucht wird - die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise erfüllt diesen Zweck.

Damit die Restschuldversicherung zahlt, muss jedoch die Aufgabe der früheren selbständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen. Diese werden über die Einkünfte definiert: In den sechs Monaten vor der offiziellen Aufgabe der Geschäftstätigkeit dürfen die Einkünfte vor Steuern nicht mehr als 20 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung betragen haben. Ist dieses Kriterium erfüllt, gilt dies auch für den Eintritt des Versicherungsfalls.

Selbständige sollten die Bedingungen ihrer Restschuldversicherung schon beim Abschluss des Vertrages kennen. Kommt es dann wirklich zu einem Einbruch der Umsätze, ist von vornherein klar, wann mit der Übernahme der Raten durch die Versicherung gerechnet werden kann.

Hinweis: Der Beitrag gibt den Sachstand vom 06.11.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt.


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Schlagwörter: Arbeitslos als Selbstständiger, Freiberufler, Gewerbetreibende, Wann zahlt Restschuldversicherung,

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