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Handel mit Hypotheken und die Angst um das Dach über dem Kopf

Die aus den Vereinigten Staaten zu Beginn des Jahres nach Europa übergreifende Finanz- und Hypothekenkrise ist insbesondere Aktionären noch in schmerzlicher Erinnerung: Rund um den Globus verzeichneten die Kapitalmärkte in turbulenten Handelssitzungen beinahe historische Abschläge und hinterließen in den Depots vieler Anleger bleibende Spuren.

Die Strapazen um strukturierte Produkte erstrecken sich mittlerweile jedoch nicht nur auf das Geschehen auf dem Börsenparkett, sondern ziehen ihre Kreise bis hin zu deutschen Häuslebauern, die in die Geschäftspraktiken angelsächsischer Investmentbanken nicht involviert sind.

In der Finanzindustrie hat sich eine neuer Sport etabliert: Ausgezahlte Kredite werden verbrieft und weiterverkauft. Rechtlich ist gegen diese Vorgehensweise zunächst nichts einzuwenden: ein Darlehen schließlich stellt zunächst nichts weiter als eine Forderung dar und kann dementsprechend wie jeder andere Vermögensgegenstand auch veräußert werden.

Durch die Verbriefung von grundpfandrechtlich besicherten Darlehen – wozu insbesondere Hypotheken zu zählen sind - entledigen darlehensgebende Banken sich des mit der Immobilienfinanzierung verbundenen Adressausfallrisikos. Der Kreditnehmer merkt von der Veräußerung „seines“ Darlehens zunächst nichts – die Raten werden weiterhin an die Hausbank entrichtet und dort auf dem Darlehenskonto verbucht.

Im Zuge verschiedener Berichte in einschlägigen Medien zeigten sich viele Immobilienbesitzer, deren Finanzierung noch längere Zeit in Anspruch nimmt, besorgt im Hinblick auf möglicherweise durch einen Darlehensverkauf entstehende Nachteile. Unschöne Szenarien und Bilder kursierten und führten zu zahlreichen besorgten Anfragen von Bankkunden bei ihrem Institut und riefen eifrige Politiker auf den Plan, die mit Forderungen nach einem Verbot der Geschäftspraktiken Zustimmung zu ernten versucht waren.

Experten aber wiegen ab: Die Veräußerung eines Hypothekendarlehens seitens der finanzierenden Bank an eine andere Institution (ganz gleich ob es sich dabei um eine andere Bank, einen Pensionsfonds oder einen Finanzinvestor handelt) hat für den Kreditnehmer keinerlei Auswirkungen. Die Darlehensbedingungen regeln die wesentlichen Vertragsbestandteile wie die Höhe der zu entrichtenden Rate, den Zinssatz und dessen Anpassungsmodalitäten sowie die Laufzeit des Vertrages. Ein neuer Besitzer der Forderung aus der Hypothek muss sich ebenso an diese Klauseln gebunden fühlen wie die Hausbank vor Ort.

Verbraucher sollten daher insbesondere nicht auf Angebote der Hausbank eingehen, in denen gegen einen Aufschlag die Veräußerung des Darlehens seitens des Kreditinstituts ausgeschlossen wird. Von einer derartigen Verpflichtung profitiert der Kunde nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 07.07.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 07.07.2008

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Schlagwörter: Hypotheken, Handel, Verkauf, Finanzindustrie, Immobilienbesitzer

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