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Kredit im Zahlungsverzug: Wie Kreditnehmer auf Mahnungen reagieren sollten

Mahnungen sind eine lästige, aber sehr ernste Angelegenheit: Wer nicht angemessen darauf reagiert riskiert schnell seine Kreditwürdigkeit.

Unbehandelter Zahlungsverzug setzt eine gefährliche, vertragliche Eskalationsspirale in Gang, die im schlimmsten Fall mit einem privaten Insolvenzverfahren endet. So weit muss es nicht kommen.

Wer mal eine Rechnung vergisst und auf die folgende Mahnung sofort mit der vollständigen Zahlung des angemahnten Betrages reagiert, muss keine besonderen Konsequenzen fürchten. Umgekehrt bleibt jenen, die Mahnungen sammeln wie Briefmarken und ihre Zahlungsrückstände nach menschlichem Ermessen niemals ausgleichen können ohnehin nur die Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung. Die richtige Reaktion auf Mahnungen ist für jene wichtig, die zwischen diesen beiden Extremen stehen.

Mahnung als Warnung an sich selbst verstehen


Viele Verbraucher im Zahlungsverzug verstehen Mahnungen als lästigen Akt des Gläubigers. Die wichtigste Botschaft der Mahnung richtet sich jedoch an den Schuldner selbst: Wenn Mahnungen zum Dauerzustand werden sind gravierende Konsequenzen nicht mehr weit: Mahngebühren schließen sich Vertragskündigungen inklusive Fälligstellung laufender Kredite, Weitergabe von Forderungen durch Gläubiger an Inkassobüros, negative SCHUFA-Einträge und schließlich sogar die Insolvenz an.

So weit muss es nicht kommen. Wer nicht buchstäblich bis zur letzten Mahnung wartet kann den Großteil dieser Konsequenzen verhindern. Zunächst ist eine ehrliche Bestandsaufnahme zwingend notwendig: Warum kommt es zum Zahlungsverzug? Wie lässt er sich vermeiden? Dabei gehören die laufenden Haushaltsausgaben sowie die Struktur der bestehenden Verbindlichkeiten auf de Prüfstand gestellt. Unnötige Kosten sind abzustellen, notwendige Ausgaben zu optimieren (z. B. durch Anbieterwechsel bei Energie und Telekommunikation, die Kündigung von Mitgliedschaften, Abonnements etc.).


Kredite neu strukturieren


Vor allem Zahlungsverzug im Zusammenhang mit laufenden Krediten lässt sich durch diese Maßnahmen häufig nicht abstellen. Mahnungen von Banken sind dabei besonders ernst zu nehmen, da Verzug hier besonders fatale Konsequenzen nach sich zieht. Deshalb muss eine Kündigung laufender Kredite unbedingt vermieden werden.

Ratenkredite können von Banken gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kreditraten und 5 Prozent der ausstehenden Kreditsumme im Rückstand ist. Beträgt die Laufzeit des Kredits weniger drei Jahre muss der Rückstand mindestens zehn Prozent betragen. Dispositionskredite können e jederzeit gekündigt werden. Es liegt im Ermessen der Bank, ob dem Kreditnehmer eine Frist zum Ausgleich der Forderung eingeräumt wird. Dispositionskredite werden häufig nach anhaltenden Überziehungen des Kontos über den vereinbarten Kreditrahmen hinaus gekündigt.


Rechtzeitig das Gespräch mit der Bank suchen


Kreditnehmer sollten deshalb alles daran setzen, ihrer Bank keinen Anlass zur Kreditkündigung zu geben. Ist absehbar, dass sich Raten für eine bestimmte Zeit nicht pünktlich bezahlen lassen, sollte so rasch wie möglich das Gespräch mit der Bank gesucht werden: Am besten noch vor (!) Eintritt des ersten Zahlungsverzugs. Ist der Vertrag erst in der Mahnabteilung angekommen lässt sich eine zeitweise Stundung nur schwer realisieren.

Werden zur Abwendung von Konto- und Kreditkündigungen Beträge bis 5.000 Euro benötigt kann ein Kredit ohne SCHUFA dabei helfen, das Schlimmste zu verhindern. Reguläre Kredite sind aus anhaltendem Zahlungsverzug heraus grundsätzlich ebenfalls möglich, wenn noch keine Meldung an die SCHUFA erfolgt ist.

In der Praxis führen Kontoüberziehungen und Rücklastschriften mangels Deckung jedoch häufig zu Ablehnungen. Kreditvermittler wie creditolo können häufig noch eine Bank finden, die den bisherigen Kredit und alle weiteren Verbindlichkeiten übernimmt und durch die Wahl einer langen Laufzeit zu einer niedrigen Monatsrate zusammenfasst.

Selbst wenn es bereits zu negativen SCHUFA-Einträgen gekommen ist gibt es noch Möglichkeiten – allerdings nur, wenn die Bedingungen der Auskunftei für die verkürzten Speicherfristen erfüllt sind. Diese lauten: Die Forderung darf 2.000 Euro nicht überschreiten, muss binnen sechs Wochen nach Eintragung durch den Gläubiger (!) als erledigt gemeldet werden und darf nicht tituliert sein.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 08.04.2014 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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Veröffentlicht am: 08.04.2014

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Schlagwörter: Mahnungen, Zahlungsverzug, wie Kreditnehmer reagieren sollten

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