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AKA Finanzierung

Eine AKA Finanzierung wird mit einem AKA Kredit getätigt. Ein solcher AKA Kredit gehört zu den mittel- bis langfristigen Krediten.

AKA Finanzierungen sind in erster Linie für Ausfuhrgeschäfte vorgesehen. Das besagt schon der Name Ausfuhrkreditgesellschaft, für die das Kürzel AKA herhalten muss.

Kredite der Ausfuhrkreditgesellschaft stehen der Wirtschaft zur Finanzierung von Exportgeschäften zur Verfügung. Auf diese Weise unterstützt die AKA Finanzierung Lieferungen und Leistungen ins Ausland. Damit wird der Export der deutschen Wirtschaft gefördert. Auch die Finanzierung von Investitionsgütern, von deutschen Unternehmen ins Ausland geliefert, findet Platz in diesem Rahmen.

Der AKA Kredit tritt in Form von Lieferantenkrediten an deutsche Exporteure auf, oder aber als Finanzkredit an Besteller aus dem Ausland, sowie deren Banken.

AKA Finanzierungen sind zweckgebunden und dürfen nicht für andere Investitionen zweckentfremdet werden. Da Geschäfte mit dem Ausland besonderen politischen und / oder wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind, müssen Kredite mit Laufzeiten von mehr als 24 Monaten speziell abgesichert werden. Dazu bietet sich eine Hermes Bürgschaft an, oder eine Ausfuhrbürgschaft bzw. –garantie des Bundes. Diese Absicherungen müssen an die AKA übertragen werden. Kredite mit weniger als 24 Monaten Laufzeit werden i. d. R. mit einer Forderungsabtretung aus dem Exportvertrag versehen.

Die Laufzeit des AKA Kredits hängt von der Art der Verwendung ab. Die Rückführung erfolgt in Raten oder anderen mit dem Kreditnehmer vereinbarten Zahlungen. Die Zinsen können variabel, oder auch festgeschrieben sein.

AKA Finanzierungen werden als Kredite in 3 Plafonds angeboten, dem A-, B- und dem C-Plafond, die in allen möglichen Verbindungen, also einzeln, gemeinsam oder nacheinander beansprucht werden können.

Eine AKA Finanzierungen nach dem A-Plafond muss über eine zum Konsortium gehörende Bank beantragt werden. Hier kommt dann ein Solawechsel zum Einsatz.

Auch beim Plafond B erfolgt die Finanzierung über Solawechsel. Jedoch kann hier der Kreditantrag bei jeder Bank eingereicht werden.

Der Plafond C wird dazu benutzt, Kredite ausländischen Bestellern oder deren Banken zur Verfügung zu stellen, damit diese mit dem Geld die Ablösung Ihrer Exportforderungen herbeiführen können. Die Kreditauszahlung erfolgt jedoch an den deutschen Exporteur.

Der Plafond D ist neu eingeführt worden und wird wie der C-Plafond für Bestellerkredite zur Verfügung gestellt.

Achtung: Kredite aus dem Plafond A sind mit einer Eigenfinanzierungsquote von bis zu 15 % verknüpft. AKA Finanzierungen per Plafond B gehen sogar mit bis zu 30 % Eigenanteil einher.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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