
Aufrechnung Bei der Aufrechnung, die auch als Kompensation bezeichnet wird, erlöschen die Forderungen aus einem gültigen Rechtsgeschäft beider Vertragspartner, ohne dass es zum Austausch der vereinbarten Leistungen kommt.
Die Forderung der einen Partei wird dabei durch die Gegenforderung der anderen Partei aufgehoben.
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