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Avalarten

Das Aval beschreibt eine Dreiecksbeziehung, wie wir es von Krediten in Verbindung mit Bürgschaften oder Garantien gewöhnt sind. Grundsätzlich bezieht sich der Begriff Aval auf einen Wechsel, denn dem italienischen Ursprung des Wortes zufolge, ist dort der Wechsel unter dem Wort avallo bekannt. Das davon abgeleitete Bankaval ist als Sammelbegriff für Bürgschaften, Garantien und Wechselbürgschaften zu verstehen, die ein Kreditinstitut im Kundenauftrag per Wechsel gegenüber Dritten leistet.

Als Garantie- oder Bürgschaftgeberin haftet die Bank daher ebenso wie der Aussteller des Wechsels. Hier bildet die Bank das dritte Glied der Dreiecksbeziehung. Der Sinn besteht darin, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Vertrags nicht flüssig sein muss, denn die Bank garantiert ja, dass bei auftretender Gelegenheit der Geldfluss passieren wird. Zwar ist die Akzeptanz eines Avals durch die Bank mit einer Kreditgewährung gleichzustellen. Dennoch ist der Avalkredit kein Darlehen im herkömmlichen Sinne, denn die verbürgte Summe wird nicht an den Kreditnehmer ausgezahlt.

Wie oben beschrieben, kann ein Avalkredit sowohl mit einer Bürgschaft, als auch einer Garantieerklärung des Kreditgebers einher gehen. Welche der beiden Varianten sinnvoller ist, hängt vom jeweiligen Zweck ab, dem der Avalkredit dienen soll. Dabei ist die Garantieerklärung weit umfangreicher als die Bürgschaft, denn diese setzt eine eindeutige Forderung voraus und bezieht sich auf eine ganz bestimmte Forderung des Gläubigers, zum Beispiel eine festgesetzte Darlehenssumme. Der maximal ausschöpfbare Zeitraum für eine Bürgschaft beträgt 30 Jahre. Im Bereich der Avalkredite gilt sie jedoch in der Regel nur innerhalb einer vereinbarten Frist.

Die Garantie hingegen ist an keine bestimmte Forderung gebunden, sondern stellt eine Verpflichtung der Bank dar, für alle möglichen Zahlungsprobleme des Kreditnehmers einzustehen. Damit werden auch eventuelle Schäden abgedeckt, die zum Zeitpunkt der Garantieerklärung noch gar nicht absehbar sind.

Folgende Avalarten sind nach ihrem Verwendungszweck denkbar

- Das Mietaval sichert einen Mietvertrag ab, wodurch die Kautionsstellung durch den Mieter entfallen kann.

- Das Gewährleistungsaval verspicht dem Bauherrn, dass im Fall der Fälle auch wirklich eine Gewährleistung stattfindet.

- Das Anzahlungsaval stellt die Anzahlung für eine Lieferung sicher, wogegen das Leistungsaval für Zahlungen bis zum Eintreffen von Waren oder der Erbringung von Leistungen bürgt.

- Ein Wechselaval schließlich gibt dem Begünstigten eines Wechsels Sicherheit, dient obendrein der Bonitätsverbesserung eines Wechsels und ermöglicht damit eine günstigere Refinanzierung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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