
Bankbürgschaft Bei einer Bankbürgschaft bürgt ein Kreditinstitut für die Verbindlichkeiten einer natürlichen oder juristischen Person gegenüber einem Dritten.
So ist es zum Beispiel möglich, die Kaution, die im Rahmen eines Mietverhältnisses hinterlegt werden muss, durch eine Bankbürgschaft abzusichern. Der Vermieter erhält dann von der Bank die Garantie, dass im Fall der Nichtleistung durch den Mieter die Kaution von der bürgenden Bank gezahlt wird.
Der Mieter muss für die Bankbürgschaft eine Gebühr zahlen, schon jedoch im Gegenzug seine Liquidität, weil er die angeforderte Kaution nicht an den Vermieter überweisen muss. Die Bankbürgschaft bietet somit beiden Parteien des Vertragsverhältnisses Vorteile.
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