
Bankgeheimnis Unter dem Bankgeheimnis versteht man die Pflicht der Bank, über Kunden, deren Bankgeschäfte sowie deren finanzielle Verhältnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und keine Auskünfte zu geben.
Kreditinstitute dürfen und müssen nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen von ihrer Auskunftsverweigerungspflicht abweichen und bestimmten Institutionen Informationen zur Verfügung stellen, die von diesen verlangt werden.
Das Bankgeheimnis zählt zum elementaren Schutz der Privatsphäre der Menschen, steht jedoch im Konflikt mit dem Anspruch des Staates (und der ehrlichen Steuerzahler) auf eine zutreffende Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen.
Themennahe Kreditbegriffe:
Bausparvertrag
 Bausparkredit
 Bauspardarlehen
 Baufinanzierung
 Basiszins

Passende Beiträge aus creditolo aktuell:
Kreditverkauf: Auch Sparkassen dürfen mitmachen

Nach weiteren Kreditbegriffen suchen:


| 
| |