
Basel II Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden.
Die Regeln müssen gemäß der EU-Richtlinie 2006/49/EG ab dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet werden und finden bereits länger in der täglichen Praxis Anwendung.
Ziele dieser Verordnung sind, wie bereits bei Basel 1, die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel.
Basel II besteht aus drei sich ergänzenden Säulen:
1) Mindesteigenkapitalanforderungen 2) Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess 3) Erweiterte Offenlegung.
Generell gilt, dass höhere Risiken höhere Zinsen bewirken. Wenn die Bank bei einem schlechten Rating mehr Eigenkapital unterlegen muss, erhöhen sich auch ihre Eigenmittelkosten. Diese erhöhten Kosten werden möglicherweise über höhere Kredit Zinsen an den Kredit Nehmer weitergegeben.
Umgekehrt profitiert ein Kredit Nehmer mit gutem Rating von niedrigen Kredit Zinsen, weil die Bank für den Kredit geringere Eigenmittel hinterlegen muss.
Im Basler Regelwerk selbst finden sich jedoch keine Vorschriften zur Kredit Bepreisung. Das heißt, ob die Bank entsprechend den Eigenmittelkosten Zinsen verlangt, hängt von den Ertrags- und sonstigen Überlegungen (Wettbewerbsposition etc.) ab.
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Bonität
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