Bürgschaft - Kreditlexikon




Bürgschaft


Die Bürgschaft ist ein Vertrag welcher als Vertragstypus im BGB geregelt ist. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubigen eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.

Durch die Bürgschaft will sich der Gläubige im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Oft handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die das Darlehen gewährt hat. Als eigene Leistungsverpflichtung des Bürgen gegenüber sichert die Bürgschaft dem Gläubigen die Schuld des Dritten / Hauptschuldners.

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Stefan F. aus Furth: Sie konnten mir leider nicht helfen, allerdings innerhalb von einer Woche zwei Antworten mit Empfehlungen. Naja diese brachten zwar auch nichts, aber immerhin war es eine Option mehr. Daher trotzdem Danke! Mit freundlichen Grüßen, Stefan

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