
Darlehensvertrag Der Inhalt des Darlehensvertrages, auch Kreditvertrag genannt, bestimmt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Danach wird durch den Darlehensvertrag der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten.
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