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Deckungsgrenze

Als Deckungsgrenze wird eine Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber bezeichnet. Die Deckungsgrenze betrifft den Prozentsatz, mit dem ein gewährter Kredit besichert sein muss.

Wird eine Deckungsgrenze von 100 Prozent vereinbart, muss der Kreditnehmer stets Sicherheiten vorhalten, die den offenen Kreditbetrag zu mindestens 100 Prozent abdecken.

Der aktuelle Wert der Sicherheiten muss dabei berücksichtigt werden. Die Höhe der Deckungsgrenze kann grundsätzlich frei vereinbart werden. In der Praxis finden sich sehr oft Kredite mit einer Deckungsgrenze von über 100 Prozent.

Dazu gehören z.B. Effektenkredite, mit denen ein bestehendes Wertpapierdepot bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Kurswertes beliehen werden kann.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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