
Einkommensnachweis Wer Geld braucht muss beweisen, dass er auch in der Lage ist, die entsprechenden monatlichen Rückführungen tätigen zu können (sog. Kapitaldienstfähigkeit). Dieser Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit lässt sich nicht einfach mit einem Kontoauszug erbringen, da dieser das regelmäßige Einkommen nicht zweifelsfrei belegt. Ein regelmäßiges Einkommen lässt sich nur mit Einkommensnachweisen belegen. Dazu gehören Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommenssteuerbescheide, Bescheinigungen des Arbeits- oder Sozialamtes, Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie andere zum Nachweis eines Einkommens geeignete Belege.
Die Einkommensnachweise (EKN) dienen aber nicht nur der Prüfung, ob jemand die nötige Bonität für einen Kredit besitzt, sondern auch, wie hoch die tragbare monatliche Belastung für den Kreditnehmer sein darf.
Gerade bei der Baufinanzierung, die regelmäßig hohe Raten über einen langen Zeitraum mit sich bringt, ist es nicht genug zu beweisen, dass der Tilgungsbetrag plus Zinsen aufgebracht werden kann. Es muss auch ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag zum Leben übrig bleiben. Daher prüft jede Bank aufgrund gesetzlicher Vorschriften und anhand des Einkommensbescheids, ob der Kreditnehmer nach Abzug der festgesetzten Lebenshaltungskosten die laufenden Kreditkosten tragen kann. Auch alle anderen Verpflichtungen wie bereits laufende Kredite, Unterhaltszahlungen u.ä. finden hier Beachtung. Ob das verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht und damit die monatliche Belastung tragbar ist, hängt von der Höhe des Einkommens, der Größe der Familie, dem gewohnten Lebensstandard und nicht zuletzt davon ab, wie sicher auch in Zukunft mit diesem Einkommen gerechnet werden kann.
Diese Bonitätsprüfung liegt nicht nur im Interesse der Bank, sondern kommt auch dem Kunden zugute. Denn was nützt eine Finanzierung, die letztendlich nicht getragen werden kann.
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