
Endfälliges Darlehen Die Darlehensschuld wird beim endfälligen Darlehen (auch Festdarlehen) am Laufzeitende zurückgezahlt, also am Ende einer fest vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung.
Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung von Zinsen. Der Zinssatz kann je nach vertraglicher Vereinbarung bis zum Laufzeitende fest oder variabel sein.
Geeignet ist das endfällige Darlehen vor allem für Zwischenfinanzierungen, um beispielsweise die Zeit bis zur Fälligkeit einer Lebensversicherung oder der Zuteilung eines Bausparers zu überbrücken. Die Tilgung erfolgt dann aus der Ablaufleistung der Lebensversicherung oder der Bausparsumme des Bausparvertrages.
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