
Ersatzsicherheiten Ersatzsicherheiten sind Sicherheiten, die ein Kreditnehmer einem Kreditgeber zur Sicherung von dessen Ansprüchen im Falle der Zahlungsunfähigkeit hinterlegt, die nicht zu den klassischen Sicherheiten (Grundpfandrechte, Effekten etc.) gehören.
Es kann sich bei Ersatzsicherheiten um Rechte, Marken oder Patente ebenso handeln wie um Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen. Ausschlaggebend für die Eignung als Sicherheit ist die gute Verwertbarkeit des hinterlegten Gegenstandes.
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