
Gewährleistungsbürgschaft Mit einer Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet der Bürge sich gegenüber einer Partei, eventuell entstehende Gewährleistungsansprüche aus einem bereits abgewickelten Geschäft zu decken. Errichtet ein Bauunternehmer beispielsweise ein Haus und wird dieses vom Auftraggeber als gut befunden und abgenommen, tritt der Bürge ein, wenn im Zeitverlauf Mängel auftreten und aus diesen ein finanzieller Anspruch erwächst.
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