Girovertrag
Der Girovertrag ist ein Vertrag zwischen einer Bank und einem Privatkunden, in dem sich die Bank verpflichtet, laufende Geschäfte des Girokontos, wie beispielsweise Überweisungen, zu führen. Auch die Einrichtung eines Dispositionskredits ist meist Bestandteil eines Girovertrages.
Die entsprechende gesetzliche Regelung enthält keine Legaldefinition des Girovertrages, sondern regelt nur innerhalb des Girovertrages die grundlegenden rechtlichen Vertragspflichten des Kreditinstitutes.
Das Kreditinstitut hat demnach innerhalb des Girovertrages die Pflichten:
- für den Kunden ein Konto einzurichten - eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben - abgeschlossene Überweisungsverträge zu Lasten des Kontos abzuwickeln
Einzelheiten des Zahlungsverkehrs müssen mit dem Kunden besonders vereinbart werden. Eingegangene Überweisungsbeträge hat das Kreditinstitut dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist, sonst innerhalb eines Bankgeschäftstages, gutzuschreiben. Mit der Gutschrift erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Zahlung gegen die Bank.
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