
Kommanditist Als Kommanditist wird ein Gesellschafter und damit Teilhaber einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. Kommanditisten leisten eine Einlage, die dem Gesellschaftsvermögen zugeführt wird. Über diese Einlage hinaus haften sie gegenüber Dritten nicht.
Kommt es zu einer Insolvenz der Gesellschaft, können Gläubiger deshalb nicht auf das Privatvermögen des Kommanditisten zugreifen. Wurde die Einlage, die im Handelsregister eingetragen wird, noch nicht an die Gesellschaft gezahlt, können Gläubiger der Kommanditgesellschaft zwar auf den Kommanditisten zurückgreifen.
Das Zugriffsrecht beschränkt sich aber auf die Differenz zwischen der Höhe der eingetragenen Einlage und der tatsächlich geleisteten Zahlung.
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