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Kreditbetrug

Der Kreditbetrug ist in § 265b des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Es handelt sich hierbei um ein strafrechtliches Vergehen, Tathandlung ist die Angabe falscher Informationen im Rahmen eines Kreditantrages.

Es werden drei unterschiedliche Tathandlungen unterschieden: das Vorlegen von unrichtigen und unvollständigen Unterlagen (z. B. Einkommensnachweise), schriftliche Falschangaben oder aber auch das Nichtmitteilen von eingetretenen Veränderungen gegenüber den vorgelegten Unterlagen.

Die jeweilige Tathandlung muss sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers beziehen und für die Entscheidung über einen Kreditantrag erheblich sein. Die Angaben oder Unterlagen, die fehlerhaft vorgelegt wurden, müssen für den Kreditnehmer vorteilhaft sein.

Der Kreditgeber muss dabei diesen Betrug nicht erkannt haben.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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