
Kreditprüfung Im Rahmen der Kreditprüfung untersuchen Banken die finanziellen Verhältnisse eines potenziellen Kreditnehmers und entscheiden abschließend über den Kreditantrag. Die beiden wichtigsten Bestandteile der Kreditprüfung sind die Einnahmen-und Ausgabenrechnung und die Auskunfteiabfrage.
Bei der Prüfung von Einnahmen und Ausgaben des Antragstellers wird ermittelt, wie hoch das frei verfügbare Einkommen des Antragstellers ist. Darunter wird häufig der Teil des regelmäßigen monatlichen Einkommens verstanden, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. Sofern bestimmte Fixkosten die Pfändungsfreigrenze übersteigen werden diese ebenfalls nicht zum frei verfügbaren Einkommen gezählt.
Die monatliche Kreditrate muss unter dem auf diesem Wege ermittelten Einkommen liegen. Zusätzlich fragen Banken im Rahmen der Kreditprüfung auch Datenbestände von Wirtschaftsauskunfteien, wie z.B. der Schufa, ab. Dabei werden branchenspezifische Scorewerte genauso beachtet wie mögliche Negativmerkmale.
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