
Mitverpflichtung Die Mitverpflichtung bezeichnet die Übernahme von Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag einer anderen Person. Kann der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit nicht nachkommen, führt die Mitverpflichtung dazu, dass derjenige, der sie übernommen hat, die Ansprüche des Darlehensgebers erfüllen muss.
Die Mitverpflichtung findet sich nicht nur bei gewöhnlichen Krediten, sondern wird auch bei Leasing-Verträgen etc. regelmäßig angewandt.
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