
Partiarisches Darlehen Ein partiarisches Darlehen, auch Beteiligungsdarlehen genannt, ist eine Sonderform eines Darlehens. Hierbei wird ein Anteil am Gewinn oder am Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts, zu dessen Zweck das Darlehen gewährt wurde, vereinbart.
Neben der Gewinnbeteiligung kann eine Zinszahlungspflicht vereinbart werden. Die Zahlungen aus dem Darlehen sind kapitalsteuerertragspflichtig.
Das partiarische Darlehen unterscheidet sich von der stillen Gesellschaft durch das Fehlen der Einflussnahme auf die Unternehmensgeschäfte. Zudem ist die Beteiligung am Verlust des Unternehmens ausgeschlossen.
Da aber auch beim partiarischen Darlehen gewisse Kontrollrechte vereinbart werden können, ist eine Abgrenzung im Einzelfall schwierig.
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