
Pfändung Unter einer Pfändung versteht man einen hoheitlichen Akt zur Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.
Dabei wird ein Gegenstand der Verfügungsmacht des Schuldners entzogen um dadurch einer Geldforderung eines Gläubigers nachkommen zu können.
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