Kredit Hotline: (0345) 470 40 90
creditolo durchsuchenmy.creditolo Login
 Kredit Hotline: (0345) 470 40 90

Pfändung

Die Pfändung ist ein Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Unter einer Pfändung versteht man einen staatlichen Akt zur Beschlagnahmung von Gegenständen, Forderungen und weiteren Vermögenrechten des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung, die bei Nichtleistung des Schuldners erfolgen kann. Rechtsgrundlage hierfür ist die ZPO. Durch die Vollstreckungsorgane werden Vermögensrechte sowie Gegenstände des Schuldners beschlagnahmt.

Pfändung: Voraussetzungen

Eine Pfändung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ist der Gläubiger eine Privatperson, benötigt er zunächst einen Vollstreckungstitel, also einen Anspruch gegen den Schuldner. Ein solcher Titel kann etwa aus einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid hervorgehen. Zur Vorbereitung einer Pfändung braucht es zudem eine Vollstreckungsklausel. Weiterhin muss die titulierte Forderung dem Schuldner zugestellt werden. Eine Behörde benötigt keinen Vollstreckungstitel. Das Finanzamt kann etwa auf Basis des Steuerbescheids die Vollstreckung einleiten. Eine Pfändung durch das Finanzamt ist möglich, wenn die Leistung fällig ist und der Schuldner trotz Zahlungsaufforderung seit über einer Woche nicht zahlt. Nicht immer muss der Vollstreckung eine Mahnung vorausgehen (§ 259 AO).

Pfändung

Pfändungsarten: Pfändung von Sachen und Pfändung von Vermögensrechten

Bei einer Pfändung wird zwischen der Pfändung von Sachen und einer Pfändung von Forderungen sowie weiterer Vermögensrechte unterschieden. Beides ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach der Pfändung befinden sich bewegliche Sachen üblicherweise zunächst im Besitz des Gerichtsvollziehers oder werden mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten Kuckuck, versehen. Immobilien werden zwangsversteigert oder verwaltet oder aber mit einer Zwangshypothek belastet.

Ein typischer Fall einer Pfändung von Forderungen ist die Lohnpfändung. Um die Existenz des Schuldners zu sichern, kann allerdings nur ein Teil des Lohns gepfändet werden. Die Lohnpfändung richtet sich nach §§ 850 bis 850 i ZPO. Eine weitere, wirksame Variante der Pfändung ist die Kontopfändung. Diese hat meist schwerwiegende Folgen für den Schuldner, da er laufende Kosten in der Regel nicht mehr bezahlen kann. Gegen die Kontopfändung kann die Einrichtung eines P-Kontos schützen. Ein solches Konto sichert bei einer Pfändung den Zugriff auf den Freibetrag.

Pfändung und Rechte des Schuldners

Die ZPO regelt auch einige wichtige Rechte des Schuldners. So kann er etwa die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO einleiten. Die bei der Pfändung von Arbeitseinkommen zu beachtenden Pfändungsgrenzen regelt § 850 c ZPO.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

Weitere themennahe Kreditbegriffe:

→ Abnahmeverpflichtung
→ Abnehmerkredit
→ Abruffrist
→ Abrufkredit
→ Abstraktes Schuldversprechen


creditolo - Mit uns können Sie rechnen.

creditolo - Kreditvermittlung - Made in Germanycreditolo ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Halle an der Saale. In der Kundenbetreuung setzen wir auf Servicequalität anstelle von Vertriebsdruck und wichtig ist uns der vollständige Verzicht auf haltlose Versprechungen oder sinnlose Versicherungen. Langjährige Partnerschaften mit Banken sichern uns gute Verhandlungspositionen.

Wir sind creditolo

creditolo - Kreditvermittlung - Made in Germany

Sie sind hier:  Startseite   >  Kreditlexikon

Nach obenMein Geld anfragen