
Pfandrecht Das Pfandrecht beschreibt das Recht eines Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wurde.
Das Pfandrecht ist im Dritten Buch des BGB geregelt. Pfandrechte werden demnach unterteilt in:
- Grundpfandrechte - Pfandrechte an beweglichen Sachen.
Die Ausübung eines Pfandrechts kann erfolgen, soweit Pfandreife besteht, also wenn die zu sichernde Forderung fällig ist.
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