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Rückbelastung

Eine Rückbelastung liegt vor, wenn ein mit Kreditkarte gezahlter Rechnungsbetrag vom Karteninhaber gegenüber der Kartengesellschaft bzw. Bank reklamiert und die Bank die Reklamation annimmt.

In diesem Fall kommt es zu einer Rückbelastung zulasten des Akzeptanzpartners, dem die Zahlung gutgeschrieben wurde. Die Rückbelastung darf nicht mit einer Lastschriftrückgabe verwechselt werden, die binnen 6 Wochen nach Abbuchung grundsätzlich immer möglich ist und von der kontoführenden Bank ohne Prüfung der Sachlage ausgeführt wird.

Die Reklamation einer mit Kreditkarte geleisteten Zahlung führt keinesfalls immer zu einer Rückbelastung. Dies wird vielmehr in einem Streitfall-Verfahren zwischen Bank, Karteninhaber und Akzeptanzpartner entschieden.

Karteninhaber können Zahlungen in der Regel bis zu 90 Tage nach dem Kaufdatum anfechten. Als Kaufdatum gilt nicht zwingen der Tag, an dem das Kartenkonto belastet wurde. Bei einer Reisebuchung zählt z.B. der Tag des Reiseantritts.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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