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Schuldanerkenntnis

Mit dem Schuldanerkenntnis erkennt ein Schuldner die Richtigkeit einer Forderung eines Gläubigers an. Damit der Gläubiger gegen den Schuldner vorgehen kann, braucht er einen Titel, damit er vollstrecken kann.

Ein Schuldanerkenntnis ist nicht notwendig, wenn auf erste Forderungen (z. B. Mahnungen) hin mit Zahlung der geforderten Beträge reagiert wird. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn die Beträge auch zu Recht gefordert werden. Kommt es auf diese Weise nicht zur Einigung und damit zur Auflösung der Forderung, kann der Gläubiger seinem Einfallsreichtum freie Entfaltung widmen, wie er am Ende seine Forderung gestillt bekommt. Eine Möglichkeit besteht darin, ein Inkassobüro mit dem Eintreiben der ausstehenden Beträge zu beauftragen. Damit er (der Gläubiger) etwas Schriftliches in der Hand hat, ist die Aufforderung zur Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses eine nervige Marotte. Dass sie obendrein einige Gefahren birgt, ist vielen nicht bekannt, denn oft genug beinhaltet ein Schuldanerkenntnis Beträge, die gar nicht zur Schuld gehören.

Die Liste der Dinge, die ein Schuldner anerkennen soll, ist mitunter grenzenlos wie der Himmel. Offenbar genügt es dem Gläubiger (am Ende meist in Form eines Inkassobüros) nur selten, dass das Anerkennen der eigentlichen Schuld verlautet wird. So kann ein Text in einem Schuldanerkenntnisschreiben lauten, dass außer der Schuld

- Inkassogebühren zu entrichten sind

- Mahnbeträge, Auslagen und Kontoführungsgebühren anfallen

- in eine Lohnabtretung eingewilligt wird, die den eigentlichen Betrag um einige Prozentpunkte übersteigt

- der Gerichtsvollzieher ein gern gesehener Gast in den Räumen des Schuldners ist

- die Kosten für die Urkunde (Schuldanerkenntnis) vom Schuldner gerne beglichen werden.

Das Unterzeichnen eines Schuldanerkenntnisses ist niemals eine gute Idee. Wer denunziert sich denn schon gerne selbst? Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, sollte auf jeden Fall immer Einspruch gegen unberechtigte Mahnbescheide erfolgen. Sind diese allerdings berechtigt, dann hilft nur schnelles Zahlen, um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, ein Schuldanerkenntnis durchlesen zu müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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