
Stille Gesellschaft Eine Stille Gesellschaft ist eine sogenannte Innengesellschaft. Das bedeutet, dass die Stille Gesellschaft für Aussenstehende in der Regel nicht zu erkennen ist, da sie im allgemeinen Geschäftsverkehr nach Aussen nicht in Erscheinung tritt. Nach Aussen tritt nur Hauptgesellschafter oder die Gesellschaft selbst auf.
Die Stille Gesellschaft entsteht dadurch, dass ein oder mehrere stille Gesellschafter (siehe Stiller Teilhaber) sich an einem Gewerbe beteiligen.
Die stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft.
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