
Stiller Teilhaber Stille Teilhaber beteiligen sich an Unternehmen, treten nach aussen jedoch nicht in Erscheinung. Man nennt dies dann auch stille Beteiligung.
Die Beteiligung kann z.B. durch Geldeinlagen, aber auch durch Einlage von Gütern (Maschinen) erfolgen.
Stille Teilhaber haben meist keinerlei Entscheidungsrecht im Unternehmen. Sie sind am Gewinn des Unternehmens beteiligt, in manchen Fällen auch am Verlust (unternehmerisches Risiko).
Stille Teilhaber können in jeder Form von Unternehmen - unabhängig von der Rechtsform - existieren. Es gelten keine besonderen Formvorschriften für stille Teilhaber.
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