
Strohmannkredit Als Strohmann bezeichnet man einen Platzhalter, Treuhänder oder Stellvertreter, der für eine möglichst unerkannt bleibende Person eine Stelle einnimmt oder ein Rechtsgeschäft (auch Kreditaufnahme) tätigt, weil der Auftraggeber unerkannt bleiben will.
Rechtlich gesehen wird der Strohmann Dritten gegenüber in eigenem Namen tätig, handelt jedoch im Interesse eines Anderen. Das durch den Strohmann abgeschlossene Geschäft berechtigt und verpflichtet im Gegensatz zur Stellvertretung nur diesen und nicht den Auftraggeber. Geschäften dieser Art sind rechtlich zulässig.
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