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Teilhaberwertpapier

Das Teilhaberpapier, auch Anteils- oder Teilhaberwertpapier genannt, ist besser unter dem Namen „Aktie“ bekannt und unterscheidet sich von ihr nicht.

Der Inhaber eines Teilhaberwertpapiers oder einer Aktie bescheinigt dem Inhaber, dass er mit diesem Wertpapier Teilhaber einer Aktiengesellschaft ist. Diese Beteiligung ist in einer Aktienurkunde festgehalten. Der Name Teilhaberwertpapier spricht klar und deutlich aus, dass der Inhaber nicht nur Besitzer dieser Aktie ist, die sich in seinem Depot befindet, sondern dass er gleichzeitig am gesamten Aktienkapital beteiligt und damit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens ist. Das Teilhaberwertpapier macht zudem deutlich, dass es sich nicht um eine Urkunde handelt, die den Besitzer als Gläubiger auszeichnet, denn ein Aktionär ist kein Darlehensgeber, wie es bei verzinslichen Wertpapieren der Fall ist, sondern eben Teilhaber der AG (Aktiengesellschaft), deren Aktie er besitzt.

Teilhaberwertpapiere werden in zwei verschiedenen Arten ausgegeben. So sind dem Börsenkundigen sowohl Nennwertaktien, als auch Stückaktien bekannt. Eine deutsche Aktiengesellschaft kann jedoch nicht beides gleichzeitig ausgeben und muss sich für die eine oder die andere Form entscheiden.

Wird das Teilhaberwertpapier als Nennwertaktie ausgegeben, so bedeutet der angegebene Nennwert der Aktie, dass sie die Höhe des Anteils am Grundkapital der AG repräsentiert. Damit wird ein fester Geldbetrag angegeben. Das Grundkapital der AG ist in der Satzung festgelegt und ist die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien. Die Beteiligungsquote eines Aktionärs ergibt sich aus der Summe seiner Teilnennwerte im Verhältnis zum Grundkapital der gesamten AG.

Eine Stückaktie hingegen bezieht sich auf einen bestimmten Anteil des in der Satzung festgelegten Grundkapitals, das jedoch nicht als Geldwert zu betrachten ist und sich somit von der Nennwertaktie unterscheidet. Hier wird vielmehr eine bestimmte Anzahl von Aktien ausgegeben. Die Anzahl der erworbenen Stücke repräsentiert den Umfang, in welchem der Inhaber an der AG beteiligt ist und welche Rechte sich für ihn daraus ergeben.

Für den Besitzer eines Teilhaberwertpapiers spielt es letztendlich keine Rolle, ob er Nennwert- oder Stückaktien erwirbt. In beiden Fällen errechnet sich der Kurs der Aktien aus Angebot und Nachfrage an den Börsen. Obendrein sind die Gewinne und Verluste der AG ausschlaggebend für den Preis.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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