
Ueberziehung Die Belastung eines Girokontos über das vorhandene Guthaben hinaus wird als Überziehung bezeichnet.
In der Regel wird mit Eröffnung eines Kontos ein gewisser Überziehungsrahmen, üblicherweise in Höhe des 3-fachen Monatseinkommens, vereinbart. Es handelt sich dann um eine von der Bank genehmigte Überziehung des Girokontos. Eine solche Vereinbarung nennt man auch Dispositionskredit, kurz Dispokredit oder nur Dispo.
Neben diesem festgelegten Dispositionskredit besteht jedoch die Möglichkeit, seinen Verfügungsrahmen über die Grenze des Dispositionskredits hinaus zu überziehen. Eine solche Überziehung ist dann von der Bank, meist nur auf kurze Zeit, geduldet und muß vom Kunden schnellstmöglich ausgeglichen werden.
Denn solche Überziehungen sind mit erheblichen Mehrkosten verbunden, sie werden noch höher verzinst als normale Inanspruchnahmen des vereinbarten Überziehungsrahmens.
Eine Überziehung kann durch eine absichtliche oder versehentliche Verfügung (Überweisung, Lastschrift etc.) entstehen.
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