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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Mit ihr kann der Käufer einer Immobilie gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen, dass er die fällige Grunderwerbsteuer entrichtet hat.

Die Grundbuchämter sollen keine Eintragungen vornehmen, wenn ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorliegt. Deshalb ist es ohne das Dokument praktisch unmöglich, eine Immobilie zu kaufen und den Eigentümerwechsel im Grundbuch einzutragen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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