
Verbraucherkredit Ein Verbraucherkredit ist nichts anderes als ein normaler Darlehensvertrag. Jedoch mit dem Unterschied, daß beim Verbraucherkreditvertrag der Darlehensnehmer ein sog. Verbraucher nach § 13 BGB ist. Danach ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Verbraucherkreditverträge unterliegen den besonderen Vorschriften des BGB, vornehmlich der §§ 488 ff.
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