Veritätsrisiko
Mit dem Begriff Verität wird in der Rechtswissenschaft der rechtliche Bestand einer Forderung bezeichnet. Das Veritätsrisiko betrifft das Risiko eines Gläubigers, dass eine Forderung gegenüber Dritten nicht besteht oder ihren Bestand verliert.
So kann es z.B. vorkommen, dass im Rahmen eines Factoring-Geschäfts eine Forderung erworben wird, die gar nicht existiert (z.B. weil sie gegenüber dem Vorbesitzer beglichen wurde oder der Schuldner verstorben ist). In diesem Fall hat der Käufer der Forderung das Recht auf Schadenersatz durch den Verkäufer.
Das Veritätsrisiko ist abzugrenzen vom Bonitätsrisiko, das ausschließlich die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners im Bezug auf eine bestehende Forderung betrifft.
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