
Vollstreckungstitel Ein Vollstreckungstitel bezeichnet eine gerichtlich titulierte und damit rechtskräftige Forderung eines Gläubiger gegen einen Schuldner. Mit einem Vollstreckungstitel können Außenstände gerichtlich - unter Einbeziehung eines bestellten Gerichtsvollziehers - geltend gemacht werden.
Weiterhin haben Gläubiger die Möglichkeit, einen Titel an eine dritte Partei zu veräußern. Dies erfolgt in der Regel mit einem gewissen Abschlag zum Nennwert der Forderung. Der Käufer versucht dann, die Außenstände beizutreiben.
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