
Vorfälligkeitsentschädigung Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet.
Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der VFE analog.
Die VFE fällt auch in dem Fall an, in dem nicht der Kunde, sondern die Bank das Darlehen kündigt.
Bei der Kündigung von Verbraucherdarlehen fallen keine VFE an, sofern die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate) eingehalten wird.
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