
Vorlasten Eine Vorlast besteht, wenn ein Immobilienkredit im Grundbuch eingetragen wird und zu diesem Zeitpunkt bereits vorrangige Eintragungen bestehen.
Im Insolvenzfall werden die im Grundbuch eingetragenen Gläubiger nach der Reihenfolge ihres Rangs bedient, so dass das Ausfall- und Verlustrisiko für Kreditgeber mit nachrangigem Eintrag höher ist. In der Praxis ist es für Eigentümer oft schwer, Banken bei einer bestehenden Vorlast zur Vergabe eines Kredits zu bewegen.
In diesen Fällen helfen spezielle Nachrangdarlehen, bei denen die Bank die Vorlast in Kauf nimmt oder ganz auf einen Eintrag im Grundbuch verzichtet. Dafür müssen Kreditnehmer höhere Zinsen in Form von Risikoaufschlägen zahlen.

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