Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gibt einem Vertragspartner die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme vom Grundsatz der Privatautonomie, wonach Verträge normalerweise für beide Seiten bindend sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Um den Fristablauf zu bestimmen, kommt es wie bei jeder Frist auf die Länge und auf den Beginn der Frist an. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen.
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