
Zessionskredit Beim Zessionskredit werden zum Zwecke der Absicherung des Kredites und des Kreditgebers Forderungen und/oder Rechte des Kreditnehmers an den Kreditgeber abgetreten.
Ein Unternehmen hat zum Beispiel eine Forderung gegen ein anderes Unternehmen. Diese Forderung kann nun zum Zwecke der Absicherung eines weiteren Kredits (Zessionskredit) an die kreditgebende Bank der Sicherheit halber abgetreten werden.
Der Drittschuldner kann von der Abtretung benachrichtigt werden (offene Zession) oder nicht (stille Zession) und es gibt Abtretungen sämtlicher Forderungen (Globalzession) oder die Abtretung in einem bestimmten Rahmen (Mantelzession).
Bei Handelsunternehmen untereinander wird der Zessionskredit oft in From des sog. Warenkredits praktiziert.
Themennahe Kreditbegriffe:
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