
Zinsbindung Der Kreditnehmer kann selbständig festlegen ob und wie lange er den Zinssatz für seinen Kredit binden möchte.
Er kann zwischen variablen oder festen Zinsen entscheiden. Die variablen Zinsen passen sich stets an den Marktzinsen an, eine Sondertilgungen ist aber jederzeit erlauben. Die festen Zinsen sind für einen bestimmten Zeitraum festgelegt, zB. 1, 5, 10, 12 oder max. 15 Jahren. Die Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren entspricht aber den aktuellen Gegebenheiten.
In einer Phase von niedrigen Zinssätzen sollte eine möglichst lange Zinsfestschreibung angestrebt werden (in Abhängigkeit Ihrer persönlichen Vorraussetzungen).
Bei einer längeren Zinsbindung, von mehr als 10 Jahren ist an die Zinsbindungs-Vereinbarung nur das Kreditinstitut gebunden. Der Kreditnehmer hat das Recht nach Ablauf der 10 jährigen Zinsbindung seinen Kredit zu kündigen (Frist: 6 Monate). Hierbei braucht er keine der sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigung, lt. § 609a BGB entrichten. Ausnahme bilden hierbei Kreditverträge die vor 1987 geschlossen wurden.
Bei Auslaufen der vereinbarten Zinsbindung (Frist), wird gemeinsam über die neuen Kreditkonditionen verhandelt.
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