Zinssteuer - Kreditlexikon




Zinssteuer


Die Zinssteuer ist vielen von uns bereits bestens bekannt, auch wenn sie nicht gerade über die Maßen beliebt ist. Ein anderes Wort für die Zinssteuer ist nämlich „Abgeltungssteuer“.

Die Zinssteuer (Einführungszeitpunkt: 01.01.2009) wird auf Zinserträge, auf Dividenden und auch Erlöse aus Wertpapierverkäufen erhoben, die den Kunden nach dem 31. Dezember 2008 gutgeschrieben werden. Dabei beträgt der Zinssteuersatz 25 %, und nichts und niemand ist vor ihr sicher. Hinzu addieren sich obendrein der Solidaritätszuschlag und – sofern jemand dort Mitglied ist – die Kirchensteuer. Leider entfällt damit auch die bis dahin geltende Spekulationsfrist für Wertpapiere, die nach 12 Monaten steuerfrei veräußert werden konnten. Auch das Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre gehört mit dem Auftauchen der Zinssteuer der Vergangenheit an. Das kann für manchen Sparer allerdings Vorteile haben, dann nämlich, wenn sein persönlicher Steuersatz höher liegt als 25 %.

Die Zinssteuer und deren damit verbundenen Abgaben werden direkt von der Bank abgemolken und dem Finanzamt zur Regie überlassen.

Wer Aktien im Depot hat, für die zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, kann sich die Hände reiben und zurücklehnen, bis die Börse boomt, denn diese Wertpapiere bleiben weiterhin von der Zinssteuer befreit.

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