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Zwangsversteigerung

Bei einer Zwangsversteigerung veräußern Banken Immobilien, deren Besitzer ihre Immobilienkredite nicht mehr bedienen können. Die Bank, die durch einen Eintrag im Grundbuch das Verwertungsrecht hat, erhält durch die Zwangsversteigerung Ersatz für den Forderungsausfall.

Zu Zwangsversteigerungen kommt es in der Regel erst, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen dauerhaft nicht nachkommt und die Rückzahlung der offenen Verbindlichkeiten nicht mehr möglich ist. Zwangsversteigerungen werden vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt.

Bieten kann grundsätzlich jeder Interessent, der den geforderten bzw. per Auktion festgestellten Kaufpreis bezahlen kann. Das anfängliche Mindestgebot bei Zwangsversteigerungen beträgt 70 Prozent des Verkehrswertes des zu versteigernden Objektes.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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