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Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung versteht sich als die gerichtliche Geltendmachung titulierter Forderungen gegenüber einem Schuldner und ist die letzte Maßnahme zur Beitreibung überfälliger Außenstände. Vor der Zwangsvollstreckung erfolgt auf gerichtlicher Ebene ein Mahnbescheid und ggf. eine Gerichtsverhandlung.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können per Gerichtsvollzieher erfolgen, der die Räume eines Schuldners aufsucht und pfändbare Gegenstände beschlagnahmt. Weiterhin möglich ist die Sicherstellung von Kontogutheben im Rahmen einer Kontopfändung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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