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Zwangsvollstreckungsklausel

Die Zwangsvollstreckungsklausel ist eine Vereinbarung zwischen Bank und Kreditnehmer bei grundpfandrechtlich besicherten Darlehen, die es der Bank erlaubt, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ohne umständliches gerichtliches Mahnverfahren die Zwangsvollstreckung einzuleiten und die als Sicherheit hinterlegte Immobilien zu verwerten.

Banken ersparen sich damit Zeit- und Kostenaufwand und verkürzen zudem die Zeitspanne vom Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bis zur Deckung der Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös der Immobilie.

Die Zwangsvollstreckungsklausel ist eine freiwillige Willenserklärung des Kreditnehmers, die dem Darlehensvertrag beigefügt ist. Immer mehr Banken verlangen die Zwangsvollstreckungsklausel.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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