Zweckerklärung - Kreditlexikon




Zweckerklärung


Der Begriff Zweckerklärung findet bei der Baufinanzierung Anwendung und wird zusammen mit der Grundschuld genannt.

Die Grundschuld ist wie die Hypothek ein Grundpfandrecht und wird im Grundbuch eingetragen. Anders als die Hypothek, die sich mit Abbezahlen des Darlehens verbraucht hat, bleibt die Grundschuld bestehen und kann für weitere Darlehen in Anspruch genommen werden. Beide Attribute leisten Sicherheit für das Kredit gebende Institut bis zur Höhe des eingetragenen Betrags nebst den eingetragenen Zinsen. Damit ist die Zweckerklärung, auch Zweckbestimmungserklärung genannt, ein vertragliches Übereinkommen zwischen dem Kreditnehmer und der Bank. Sie erklärt detailliert, für welche Verbindlichkeiten die eingetragene Grundschuld als Sicherheit dient.

Die Zweckerklärung wird bei der Bank unterzeichnet. Wegen der für einen Laien unüberschaubaren Komplexität ist auf jeden Fall anzuraten, vorher einen Notar zu konsultieren, der über die Risiken genau Auskunft geben kann. Einheitliche Ratschläge sind hier Fehl am Platz, weil eine Zweckerklärung kein Standardformular ist, das für alle Kreditnehmer Anwendung findet.

Was ist eine Zweckerklärung?



Wie oben beschrieben, ist eine Grundschuld – anders als die Hypothek - nicht an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt. Aus diesem Grund müssen Darlehensnehmer und Gläubiger in einem weiteren Vertrag regeln, welche Schulden durch die Grundschuld gesichert sein sollen. Dieser weitere Vertrag repräsentiert die Zweckerklärung. Sie bestimmt das Haftungsrisiko des Eigentümers. Er steht damit nicht nur für die jetzt aufgenommenen Darlehen gerade, sondern nach der Zweckerklärung auch für künftige Darlehen. Dahinter verbirgt sich mitunter eine heikle Angelegenheit, zumindest wenn mehrere Personen, z.B. ein Ehepaar, die Grundschuld und die Zweckerklärung unterschreiben. Viele Bankformulare sehen nämlich vor, dass jeder für die Schulden des anderen Partners haftet, auch wenn dieser von neuen Kreditaufnahmen nichts erfahren hat. Der Gläubiger könnte also unter Umständen auf das gesamte Vermögen beider Partner zugreifen.

Generell müssen Erklärungen, die für die Eintragung eines Grundpfandrechtes erforderlich sind, beim Notar abgegeben werden. Sein Job ist es dann, die Unterlagen vorzubereiten, seinen Mandanten die oft sehr komplizierten Klauseln näher zu bringen und dafür zu sorgen, dass die korrekte Grundbucheintragung stattfindet, damit der Kredit schnell ausbezahlt wird.

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