creditolo GmbH

Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Am 11.06.2010 tritt in Deutschland das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Dieses neue Gesetz betrifft auch die Bewerbung von Krediten (Gesetzestext hier).

Wird demnach für einen Kredit mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, geworben, müssen dem Verbraucher bestimmte Pflichtangaben in klarer, verständlicher und auffallender Weise angegeben werden. Außerdem müssen diese Zahlen durch ein repräsentatives Beispiel ergänzt werden. Dieses Beispiel muss einen effektiven Jahreszinssatz enthalten, den voraussichtlich mindestens 2/3 der zustande kommenden Verträge erhalten.

Wenn Sie im Rahmen der Werbung für creditolo den Zinssatz oder eine monatliche Rate angeben, müssen Sie ab dem 11.06.2010 nachfolgende Mindestangaben und das repräsentative Beispiel in unmittelbarer Nähe des Zinssatzes oder der monatlichen Rate platzieren:

Mindestangaben:
- Nettodarlehensbetrag: 1.000 bis 100.000 Euro
- Sollzinssatz: ab 4,80% p.a. (fest, bonitätsabhängig)
- effektiver Jahreszins: ab 4,91% p.a.
- Laufzeiten: 12 bis 120 Monate
- zzgl. Bearbeitungsentgelt der Bank

Repräsentatives Beispiel:
Bei einem Nettodarlehensbetrag von 5.000 EUR und einer Laufzeit von 72 Monaten erhalten zwei Drittel der Kunden von creditolo voraussichtlich einen effektiven Jahreszins von 9,97% oder günstiger (gebundener Sollzinssatz 8,82% p.a. zzgl. 100 EUR Bearbeitungsentgelt der Bank).

Bei Kreditvergleichen wird es als ausreichend angesehen, wenn die Informationen in Form von Fußnoten im Fließtext oder Informationsbuttons etc. dargestellt werden.

Sofern Sie den Zinssatz oder die monatliche Rate in einem mit Datum gekennzeichneten Blog-Beitrag kommuniziert haben, müssen Sie an diesem Blog-Beitrag keine Änderungen vornehmen. Bei neuen Blogbeiträgen müssen die Mindestangaben und die Beispielrechnung kommuniziert werden.

Alle von creditolo zur Verfügung gestellten Werbemittel werden automatisch angepasst. Wenn Sie die Werbemittelcodes nicht von creditolo übernommen haben, tauschen Sie die Werbmittel bitte individuell aus. Überprüfen Sie sicherheitshalber, ob die auf Ihren Webseiten eingebundenen Werbemittel den aktuellen, im Rahmen des Partnerprogramms bereitgestellten, Werbemitteln entsprechen.

Sollten Sie darüber hinaus individuelle Integrationen oder Bewerbungen von creditolo vornehmen, informieren Sie sich bitte über die Bestimmungen der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

Aufgrund veränderter Marktgegebenheiten erfolgte in diesem Zusammenhang eine Anpassung des creditolo Standardzinssatzes auf 4,91% p.a. (Sollzinssatz 4,80% p.a.)

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Über diesen Blogpost

Veröffentlicht am: 08.06.2010

Gespeichert in: 2010

Permalink: 

Schlagwörter: Sollzinssatz, Mindestangaben, Rate, Nettodarlehensbetrag, Verbraucherkreditrichtlinie, creditolo

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