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Kredit Affiliates und Erlaubnis nach 34 c - ein überschätztes Thema

Hin und wieder fällt ein Gerichtsurteil aus dem Rahmen und versetzt Teilnehmer von Kredit Partnerprogrammen in Aufregung. Dann heißt es wieder einmal fälschlicherweise, Affiliates benötigten eine Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung. Experten beruhigen: Das Thema wird maßlos überschätzt und Kredit Affiliates können in aller Ruhe ihrer Arbeit nachgehen.

Der Rechtsanwalt und Kredit-Affiliate-Experte Dr. Martin Bahr weist darauf hin, dass die Frage nach einer notwendigen Zulassung als Kreditvermittler höchstrichterlich bislang nicht beantwortet sei. Ein Blick in die bisherigen Entscheidungen der Rechtsprechung zeige aber, dass für die Bewerbung von Kredit-Partnerprogrammen keine besondere Erlaubnis erforderlich sei.

Der erlaubnispflichtige Kreditvermittler ist Dr. Martin Bahr zufolge vom bloßen Tippgeber ohne besondere Erlaubnispflicht zu unterscheiden. Ein Tippgeber stelle lediglich den Kontakt zwischen einem Interessenten und einem Vermittler oder einer Bank her. Als vorbereitende Handlung stelle das Nennen von Abschlussmöglichkeiten keine Vermittlung dar, wenn nicht auf eine konkrete Willenserklärung hingearbeitet würde. Er verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg.

Das Amtsgericht Straubing hatte in einem Fall kürzlich anders geurteilt und war zu dem Schluss gekommen, dass das Betreiben von Kredit-Partnerprogrammen eine Erlaubnis nach § 34 c erfordere. Dr. Bahr bezeichnet den Ausgang des Verfahrens als "erstaunlich" und führt das Urteil auf die konkreten Umstände des Falls zurück. Der Beschuldigte Affiliate hatte einen Antrag auf die Zulassung zum Vermittler gestellt, der abgelehnt worden war.

Das hat Dr. Bahr zufolge beim Gericht den Eindruck erweckt, der Beschuldigte sei selbst von einer bestehenden Erlaubnispflicht ausgegangen. Der Affiliate hatte sich zudem nicht durch einen Anwalt vertreten lassen, so dass die Unterscheidung zwischen Vermittler und Tippgeber im Plädoyer nahezu unberücksichtigt geblieben war.

Dr. Bahr rät Affiliates daher selbst im Fall einer Abmahnung, Ruhe zu bewahren "und einen Kaffee trinken gehen". Urteile wie das aus Straubing änderten nichts an der bestehenden Rechtslage. Mit der bereits bekannten Unsicherheit müssten Kredit Affiliates zwar leben - ein Ende der Kredit-Partnerprogramme im Internet sei aber nicht in Sicht.

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Veröffentlicht am: 19.05.2011

Gespeichert in: 2011

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Schlagwörter: Kredit, Bahr, Affiliates, Tippgeber, Affiliate, creditolo

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