
Stand-by-Kredit Als Stand-by-Kredit wird ein Darlehen des Internationalen Währungsfonds an einen seiner Mitgliedstaaten verstanden. Die auch als Stand-by-Arrangements bezeichneten Kredite werden bereitgestellt, wenn ein Staat Zahlungsbilanzdefizite aufweist. Der Kredit wird in Form von Ziehungsrechten bereitgestellt.
Stand-by-Kredite sind an eine Reihe von Auflagen geknüpft. Der in Zahlungsschwierigkeiten befindliche Mitgliedstaat muss glaubhaft darlegen, dass durch Reformprozesse (z. B. im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik) ein Ausgleich der Zahlungsbilanz erreicht werden kann.
Stand-by-Kredite können auch eingeräumt werden, wenn noch kein akutes Zahlungsbilanzdefizit vorliegt, ein solches aber absehbar ist. Dann wird der Stand-by-Kredite als Kreditrahmen bereitgestellt und kann jederzeit in Anspruch genommen werden.
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