Festigungsmaßnahme
Wer sich selbständig machen möchte, braucht in der Regel Geld. Geld, das vom Staat oder den Ländern oft zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt wird. Am meisten bekannt ist in dieser Hinsicht das Existenzgründerdarlehen.
Aber nicht nur im Stadium des unmittelbaren Aufbaus sind mitunter Mittel vonnöten, sondern auch später, wenn der Laden bereits läuft. Doch mit einem Geschäft ist es oftmals wie mit einem Karren. Er kann stabile Räder besitzen und satt auf der Straße liegen, oder es wackelt in allen Ecken und Enden, und leicht könnte ein Rad verloren gehen. In Bezug auf einen Betrieb ist es dann an der Zeit, an eine Festigungsmaßnahme zu denken. Dazu muss man sich nicht unbedingt in den roten Zahlen befinden. Auch eine Investition zur Erweiterung kann als Festigung angesehen werden.
Oft bieten die Länder Förderungen an, und das nicht nur zur Existenzgründung. Als förderfähiger Zweck eignet sich auch die Festigungsmaßnahme. Damit sind dann i. d. R. Vorgaben verbunden, wie
- Die Gründung muss einen nachhaltigen Erfolg vorweisen
- Wird es als Nebenjob begonnen, muss es innerhalb von 3 Jahren zum Vollerwerb führen
- Der Unternehmensstandort muss in dem Land liegen, das die Förderung zur Verfügung stellt
- Das Geld darf nicht zur Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Festigungsmaßnahmen benutzt werden
- Oft wird die beratende Begleitung der Festigungsmaßnahme durch einen Fachmann verlangt
- Der Antrag auf eine Festigungsmaßnahme ist vor Beginn derselben zu stellen
- Für die Festigungsmaßnahme ist ein vollständiges Konzept einzureichen
Für entsprechende Hilfe stehen die Beratungsbüros für Existenzgründer bereit – auch für den Zweck der Festigungsmaßnahme.
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